Rechtlicher Beistand sollte nicht am Geld scheitern. Wenn Sie sich anwaltliche Unterstützung nicht leisten können, gibt es Möglichkeiten der finanziellen Hilfe. Als erfahrene Rechtsanwältin in Düsseldorf informiere ich Sie über Ihre Ansprüche und unterstütze Sie bei der Antragstellung.
Die Prozesskostenhilfe (PKH) und Verfahrenskostenhilfe (VKH) ermöglichen Ihnen eine gerichtliche Auseinandersetzung, ohne hohe Anwalts- und Gerichtskosten tragen zu müssen.
Voraussetzungen für die Bewilligung:
Ich helfe Ihnen bei der Antragstellung und prüfe Ihre Chancen auf Bewilligung der Kostenhilfe. In vielen Fällen kann die Prozesskostenhilfe als Zuschuss oder in Raten gewährt werden.
In Strafverfahren kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Pflichtverteidiger bestellt werden. Wenn Sie Anspruch auf einen Pflichtverteidiger haben, werden die Kosten vollständig oder teilweise von der Staatskasse übernommen.
Ich prüfe für Sie, ob eine Pflichtverteidigerbestellung möglich ist und setze mich für Ihre Rechte ein.
Auch bei außergerichtlichen Streitigkeiten gibt es finanzielle Unterstützung. Wenn Sie sich eine anwaltliche Beratung nicht leisten können, können Sie beim Amtsgericht einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beantragen.
Mit diesem Berechtigungsschein erhalten Sie anwaltliche Beratung sowie außergerichtliche Vertretung für lediglich 15,00 EUR Eigenanteil.
Für die Beantragung der Beratungshilfe benötigen Sie:
Ich unterstütze Sie gerne bei der Antragstellung und berate Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten.
Haben Sie Fragen zur Kostenhilfe oder benötigen Unterstützung bei der Antragstellung? Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Beratung. Gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihre rechtlichen Anliegen.
Telefon: 01556 / 349 83 80
E-Mail: sanchez@kanzlei-sanchez.de
Kanzlei Sánchez
Hermann-Dornscheidt-Str. 4
40470 Düsseldorf
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