Soziale Hilfe

Kostenhilfe – Finanzielle Unterstützung für Ihre rechtliche Beratung

Rechtlicher Beistand sollte nicht am Geld scheitern. Wenn Sie sich anwaltliche Unterstützung nicht leisten können, gibt es Möglichkeiten der finanziellen Hilfe. Als erfahrene Rechtsanwältin in Düsseldorf informiere ich Sie über Ihre Ansprüche und unterstütze Sie bei der Antragstellung.

Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Die Prozesskostenhilfe (PKH) und Verfahrenskostenhilfe (VKH) ermöglichen Ihnen eine gerichtliche Auseinandersetzung, ohne hohe Anwalts- und Gerichtskosten tragen zu müssen.

Voraussetzungen für die Bewilligung:

  • Ihr Einkommen und Vermögen sind begrenzt.
  • Das Verfahren hat Aussicht auf Erfolg und ist nicht mutwillig.
  • Ihre wirtschaftliche Situation muss durch ein Formular beim Gericht offengelegt werden.

Ich helfe Ihnen bei der Antragstellung und prüfe Ihre Chancen auf Bewilligung der Kostenhilfe. In vielen Fällen kann die Prozesskostenhilfe als Zuschuss oder in Raten gewährt werden.

Pflichtverteidigung in Strafsachen

In Strafverfahren kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Pflichtverteidiger bestellt werden. Wenn Sie Anspruch auf einen Pflichtverteidiger haben, werden die Kosten vollständig oder teilweise von der Staatskasse übernommen.

Ich prüfe für Sie, ob eine Pflichtverteidigerbestellung möglich ist und setze mich für Ihre Rechte ein.

Beratungshilfe für außergerichtliche Angelegenheiten

Auch bei außergerichtlichen Streitigkeiten gibt es finanzielle Unterstützung. Wenn Sie sich eine anwaltliche Beratung nicht leisten können, können Sie beim Amtsgericht einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beantragen.

Mit diesem Berechtigungsschein erhalten Sie anwaltliche Beratung sowie außergerichtliche Vertretung für lediglich 15,00 EUR Eigenanteil.

Erforderliche Nachweise für Beratungshilfe

Für die Beantragung der Beratungshilfe benötigen Sie:

  • Personalausweis oder ein amtliches Identitätsdokument
  • Einkommensnachweise (auch für den Ehepartner, falls zutreffend)
  • Nachweise über Kindergeld und Unterhaltszahlungen
  • Mietvertrag, Versicherungsnachweise und laufende Ratenzahlungen
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate

Ich unterstütze Sie gerne bei der Antragstellung und berate Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten.

Kostenhilfe in Anspruch nehmen – Jetzt Beratung sichern!

Haben Sie Fragen zur Kostenhilfe oder benötigen Unterstützung bei der Antragstellung? Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Beratung. Gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihre rechtlichen Anliegen.

Telefon: 01556 / 349 83 80
E-Mail: sanchez@kanzlei-sanchez.de

Kanzlei Sánchez
Hermann-Dornscheidt-Str. 4
40470 Düsseldorf

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